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Fronten bei Rhön-Klinikum-Aktionärsstreit verhärten sich weiter

Düsseldorf/Frankfurt. Die Positionen im Streit der Großaktionäre der Rhön Klinikum AG wegen einer Satzungsänderung haben sich weiter verhärtet. Fresenius hat mit weiteren Schritten gegen die Konkurrenten B. Braun und Asklepios gedroht.


Die ersten Gewinner im Streit um Rhön seien die Anwälte, schreibt die Zeitung Die Welt. Derzeit wird zu klären versucht, ob ein Vertreter der B. Braun Holding widerrechtlich auf der Hauptversammlung am 12. Juni von der Abstimmung ausgeschlossen wurde oder nicht. Damit konnte mit fast 90 Prozent die ursprüngliche für wichtige Entscheidungen notwendige Sperrminorität aufgehoben und auf 75 Prozent abgesenkt werden. Hier laufe der „heißeste Wirtschaftskrimi" der vergangenen Jahre. Es gehe um die Vorherrschaft von vier Konzernen auf dem privaten Klinikmarkt.
Mit seinem eigenen, seit 1989 börsennotierten Unternehmen sei Rhön-Gründer Münch an den Grenzen des Wachstums angekommen: In einem zähen Ringen um jedes kleine, zur Privatisierung anstehende Kreiskrankenhaus machten sich seit Jahren mehrere Klinikketten gegenseitig das Leben schwer: Rhön, die Fresenius-Tochter Helios, die Hamburger Asklepios-Kette und der Münchner Betreiber Sana.
Die Übernahme durch Fresenius war an der 90-Prozent-Hürde gescheitert, die Münch selbst gesetzt hatte, um seinen Einfluss in der AG zu sichern. Asklepios und B.Braun kauften Aktienpakete auf und bauten eine eigene Sperrminorität von 10 Prozent auf. Fresenius und Sana halten seitdem ebenfalls größere Aktienpakete von Rhön.
Für B.Braun als Konkurrenten von Fresenius im Medizinproduktebereich stehen auch gute Geschäfte auf dem Spiel. Wird Rhön von Fresenius übernommen, müssten sie um Aufträge fürchten. Münch hat bereits damit gedroht, die B. Braun-Produkte auszulisten. Wert: Bis zu 30 Mio. Euro.
Inzwischen wurde bekanntgegeben, dass von den B.Braun-Anwälten beim Landgericht Nürnberg-Fürth Anfechtungsklage eingereicht wurde. Ein Eintrag der Satzungsänderung im Handelsregister soll mit einer einstweiligen Verfügung verhindert werden, denn mit der Eintragung wäre die Satzungsänderung wirksam. Nimmt das Gericht die Anfechtungsklage sowie die Klagen weiterer Aktionäre an, können sich die Beteiligten auf jahrelangen Rechtsstreit einrichten.





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