Berlin. Der Bundestag hat einem Gesetz zugestimmt, nach dem in bestimmten Fällen Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie erlaubt sind. Psychisch Kranke dürfen danach in geschlossenen Einrichtungen auch gegen ihren Willen behandelt werden, wenn ein erheblicher gesundheitlicher Schaden absehbar ist, sie aber nicht von sich aus einer Behandlung zustimmen.
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Bundestag erlaubt ärztliche Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie
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