Düsseldorf. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat neue Rahmenvorgaben für die rund 400 Krankenhäuser im Bundesland beschlossen. Der von Gesundheitsministerin Steffens vorgelegte "Krankenhausrahmenplan 2015" wurde dem Landtag zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugeleitet.
Bei der stationären Behandlung der Menschen in Nordrhein-Westfalen müssten die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten stärker berücksichtigt werden", erklärte Gesundheitsministerin Steffens. Gleichzeitig sollten die Behandlungsmöglichkeiten verbessert und an neue Erkenntnisse angepasst werden. Die demographische Entwicklung verlange außerdem bei der regionalen Krankenhausplanung ein verstärktes Zusammenwirken mit ambulanten, rehabilitativen und pflegerischen Angeboten. „Wir müssen einen Rahmen setzen, der auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung Qualität sichert", so Steffens.
Festlegungen zu den Strukturen einzelner Krankenhäuser in den Regionen enthält der Krankenhausrahmenplan 2015 nicht. Diese Konkretisierungen sind regionalen Planungskonzepten in den 16 Versorgungsgebieten vorbehalten, die von den jeweiligen Bezirksregierungen bewertet werden. Konkrete Vorschläge dazu machen insbesondere die Krankenhausträger selbst oder die Landesverbände der Krankenkassen. Für drei Bereiche wurden in den Rahmenvorgaben aufgrund von Bevölkerungsentwicklung, verändertem Kapazitätsbedarf und strukturellem Optimierungspotential detaillierte Kriterien definiert. Dazu gehört die Spezielle medizinische Versorgung für ältere Menschen, die Planung der Psychosomatik zukünftig als integraler Bestandteil der Psychiatrie sowie eine grundlegende Überarbeitung der Frühgeborenenversorgung
Um die Versorgung bestimmter Patientengruppen - zum Beispiel psychisch kranker Kinder und älterer Menschen - zu verbessern, werden die Bettenkapazitäten in den Bereichen Erwachsenen- und Kinder- und Jugendpsychiatrie, Geriatrie und Neurologie erhöht, in anderen medizinischen Bereichen (z.B. Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten, Strahlentherapie) vorrangig wegen vermehrter ambulanter Behandlungsmöglichkeiten Kapazitäten abgebaut. Insgesamt prognostiziert der Krankenhausrahmenplan einen sinkenden Bettenbedarf in Nordrhein-Westfalen von rund 124.000 im Jahr 2010 auf etwa 114.000 Betten und Behandlungsplätze im Jahr 2015. Das entspricht einem Kapazitätsabbau über alle Planungsgebiete von knapp neun Prozent, der sich regional aber insbesondere in Abhängigkeit von der Bevölkerungsstruktur und -entwicklung sehr unterschiedlich darstellen kann.
Der Krankenhausplan besteht aus zwei Teilen: Den Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten (§ 12 KHGG NRW). Die Rahmenvorgaben sind vom Ministerium nach Beratungen mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung entwickelt worden. Die endgültigen Inhalte werden aber erst nach Abschluss der Beratungen im Fachausschuss des Landtags durch das Ministerium festgelegt.
Die Planungskonzepte vor Ort werden gemeinsam von Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt und im Bedarfsfall von den Bezirksregierungen koordiniert. Planungskonzepte, die den Rahmenvorgaben entsprechen, werden vom MGEPA genehmigt und durch die Bezirksregierungen in Feststellungsbescheiden umgesetzt. Die Planungen sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein.