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Gericht untersagt Schließung

Sigmaringen. Der Sport- und Rehabilitationsmediziner Prof. Jürgen Steinacker war vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen mit einer einstweiligen Anordnung erfolgreich. Wie die Südwest Presse berichtete, untersagten die Richter dem Universitäts-Klinikum Ulm, die Rehabilitationsambulanz endgültig zu schließen sowie Kassenzulassungen zu kündigen, zurückzugeben oder auf andere Weise zu beenden. Außerdem muss das Klinikum noch im Januar geeignete Räumlichkeiten zum Weiterbetrieb der kardiologischen Rehabilitationsambulanz zur Verfügung zu stellen.

Der Klinikumsvorstand hatte im vergangenen Jahr eine Abtrennung der kardiologischen Rehabilitationsambulanz von der Sportmedizin und eine Teilprivatisierung beschlossen. Die Aufgaben sollten künftig vom Zentrum für ambulante Rehabilitation (ZAR) in Söflingen in Trägerschaft von Uni-Klinikum und Nanz medico, einem privaten Dienstleister, übernommen werden.

Im Uniklinikum ist man, wie berichtet wird, nach wie vor von der Notwendigkeit einer Schließung der ambulanten Reha überzeugt. Nun müsse zunächst einmal nach geeigneten Räumen dafür gesucht werden, da anderes geplant war. Die Causa werde daher die Gerichte weiter beschäftigen.





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