Berlin. Angesichts der aktuellen Diskussion um eine ungerechtfertigte Mengendynamik bei Operationen in den deutschen Krankenhäusern erklären die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD, sie legten besonderen Wert auf die medizinisch und ethisch einwandfreie Beratung und Behandlung der Patienten.
Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass die Kliniken wegen eines Systemfehlers geradezu gezwungen seien, ständig mehr Leistungen zu erbringen, wenn sie kostendeckend arbeiten wollten. Plankrankenhäuser müssten sich jedoch auch ohne ständige Leistungssteigerungen bedarfsgerecht refinanzieren können. Das Morbiditätsrisiko dürfe nicht zu Lasten der Krankenhäuser gehen. Sie schlagen vor, die Ausgestaltung des DRG-Systems auf zwei Ebenen zu überdenken.
Die erste Ebene betreffe den Umgang mit Leistungssteigerungen - wie könnten Anreize für ökonomisch motivierte Mengensteigerungen reduziert und eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden? DRGs, welche die Basisversorgung abdecken, dürften durch Mengensteigerungen nicht abgewertet werden.
Die zweite Ebene betreffe die Schweregradentwicklung - Mengensteigerungen korrelierten in vielen Fällen mit einer Zunahme des Schwergrades. Es gebe allerdings Hinweise dafür, dass bei Kliniken mit starken Mengenzuwächsen bei bestimmten Leistungen auffällige Abweichungen von der Normalverteilung im Vergleich zu Kalkulationshäusern zu beobachten seien. Diese Entwicklung müsse im Detail geprüft werden.
In jedem Fall müsse sichergestellt werden, dass Budgetzuwächse und Abschläge, welche aufgrund von Mengensteigerungen hausindividuell vereinbart wurden, keine absenkende Wirkung auf den Landesbasisfallwert (LBFW) nach sich zögen. Der LBFW dürfe nicht mehr über eine Mengenkomponente gesteuert werden, sondern müsse ausschließlich über Preisindizes (z. B. Orientierungswert) fortgeschrieben werden.
Die von der CKiD geforderte Ausgestaltung der DRGs auf zwei Ebenen gehe über die jetzt vorgeschlagenen Entwürfe zu mehr Transparenz hinaus. Sie bedeute einen grundlegenden Einschnitt.
Der Vorschlag:
Mehrleistungen, die durch die demographische Entwicklung bedingt sind, müssen mit Hilfe eines festen Faktors im System berücksichtigt werden. Die durch die Demographie bedingte Leistungssteigerung wird somit nicht ins Landesbudget eingerechnet und für die Budgetverhandlungen gilt eine veränderte Ausgangsgröße. Mehrleistungen, die diesen Faktor überschreiten, werden von einem Haus einzeln vereinbart und entsprechend eines Korridors vergütet.
Mehrleistungen, die durch den medizinisch-technischen Fortschritt begründet sind, müssen ebenfalls im System mit einem entsprechenden Faktor berücksichtigt werden. Hierbei kann die Anwendung eines branchenspezifischen Preisindexes zum Tragen kommen. Die NUBs (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) dürfen bei der Berechnung des Landesbasisfallwertes nicht mit einfließen.