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Mehr Geld für PJler

Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat eine Änderung der Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorgeschlagen. Er empfiehlt, die Obergrenze von Geld- und Sachleistungen bei der PJ- Aufwandspauschale im Inland nicht bei 373 Euro im Monat zu belassen, wie es der Entwurf der Änderungsverordnung vorsieht, sondern diese auf 597 Euro monatlich zu erhöhen. Er folgt damit einer Forderung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund.

Für PJ-Abschnitte in der EU und der Schweiz soll diese Obergrenze außerdem um die BAföG-Zuschläge zur Deckung von Studiengebühren und Reisekosten angehoben werden. Im übrigen Ausland soll es zusätzlich einen monatlichen Zuschlag als Kaufkraftausgleich geben.

Der MB hatte allerdings sogar gefordert, die Obergrenze für PJ-Ausbildungspauschalen auf Auslandsabschnitte des PJ gar nicht anzuwenden.

Das Plenum des Bundesrates hat sich am 14. Dezember dem Vorschlag des Gesundheitsausschusses angeschlossen.





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