Berlin. Die Finanzierung zum Aufbau klinischer Krebsregister steht. Die Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium, Ländern und Deutscher Krebshilfe entspricht der im Entwurf des Krebsfrüherkennnungs- und -registergesetzes (KFRG). Danach wird die Deutsche Krebshilfe 90 Prozent des rund acht Millionen teuren Investitionsbedarfs übernehmen, die restlichen zehn Prozent tragen die Länder.
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Einig über Finanzierung zum Aufbau klinischer Krebsregister
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