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DKG: Leistungsentwicklung gut begründet

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) setzte der WIdO-Studie eine eigene Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) entgegen: "Einflussfaktoren des Fallzahl- und Case Mix-Anstieges in deutschen Krankenhäusern". Sie komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die demographische Entwicklung und die Morbiditätsentwicklung im Zusammenwirken mit dem medizinischen Fortschritt die Leistungsentwicklung in der stationären Versorgung sehr gut erklärten, sagte DKG-Präsident Alfred Dänzer. „Behauptungen, Krankenhäuser würden aus ökonomischen Gründen und unnötig Patienten operieren, haben keine Grundlage." Dänzer nennt u.a. folgende Tatsachen:

Gerade in den viel zitierten Leistungsbereichen Hüft- und Knieersatz stagnieren die Leistungsentwicklungen seit einigen Jahren. Gemessen an der heute viel größeren Zahl älterer Menschen ist die Häufigkeit dieser Leistungen sogar rückläufig.

Nicht berücksichtigt wird von den Kritikern das kumulative Zusammenwirken von demographischer Entwicklung und medizinischem Fortschritt.

Viele Leistungsbereiche, in denen den Krankenhäusern beliebige Fallzahlsteigerungen vorgeworfen werden, sind Gegenstand bundesweiter Qualitätssicherungsmaßnahmen, bei denen die Indikationsstellung gezielt überprüft wird. Auch hier zeigen die deutschlandweiten Fallerhebungen im Bereich der Hüft- und Knie-Endoprothesen, der Herzschrittmacher und der Eingriffe mittels Herzkatheter, dass die Leistungserbringung auf absolut solider Indikationsstellung erfolgt.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Statistische Bundesamt in einer langjährigen Prognose einen regelmäßigen Anstieg der Leistungsentwicklung der Krankenhäuser aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschrittes dargestellt. Der Vorwurf gegen die Krankenhäuser, sie würden eine ökonomisch motivierte Medizin betreiben, ist auch bei Betrachtung der Leistungs- und Abrechnungsregelungen abwegig. Insbesondere ist darauf hinzuweisen:

o Mit Ausnahme von Not- und Unfällen kommen alle Patienten in den Leistungsbereichen, die kritisiert werden, mit zum Teil langer Vorerkrankung und auf Einweisung niedergelassener Ärzte in das Krankenhaus. Im Krankenhaus gilt das Mehraugenprinzip.

o Die Krankenkassen selbst vereinbaren bei den jährlichen Weiterentwicklungen der Krankenhausbudgets Leistungszuwächse. Wenn sie diese auf Verbandsebene als nicht notwendig kritisieren, ist das im höchsten Maße unseriös.

o Am Jahresanfang vereinbarte Leistungszuwächse werden den Krankenhäusern derzeit nur mit einem Abschlag von 30 Prozent finanziert. Erbringen die Krankenhäuser nicht vereinbarte zusätzliche Leistungen, beträgt der Abschlag 65 Prozent von der Fallpauschale. Finanzielle Anreize zu Mehrleistungen bestehen in diesem System nicht.

o Ein Großteil der viel diskutierten Leistungen unterliegt spezifischen Qualitätssicherungsmaßnahmen, die zur Folge haben, dass die Indikationsstellungen und Ergebnisse abgefragt, ausgewertet und veröffentlicht werden.

o Mehr als 10 Prozent aller Krankenhausleistungen einschließlich Indikationsstellung bzw. die Notwendigkeit, den Patienten überhaupt ins Krankenhaus aufzunehmen, werden vom Medizinischen Dienst konkret überprüft. Auch vor diesem Hintergrund laufen die Behauptungen, die Krankenhäuser würden medizinische Leistungen erbringen, die nicht notwendig sind, ins Leere.

Dänzer verwies auch darauf, dass der Anteil der Krankenhausausgaben an den GKV-Gesamtausgaben zwischen 2004 und 2011 sogar leicht gesunken ist, obwohl die Krankenhäuser heute eine halbe Million Patienten mehr versorgen.

Über 50 Prozent aller Krankenhausleistungen würden für ältere Bürger erbracht. Es baue sich der Verdacht auf, dass die Krankenkassen mit ihrer absolut überzogenen Kritik die älteren Menschen von der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen abhalten wollten.

Die fortgesetzte Verunglimpfung der Leistungen der Krankenhäuser und ihrer Mitarbeiter durch schlichte Falschbehauptungen und durch unzulässige Verallgemeinerung von Einzelfällen seien nicht länger hinnehmbar.





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