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Fallpauschalenkatalog 2013 vereinbart

Berlin. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf das Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2013 verständigt.

Der DRG-Katalog wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) fortgeschrieben. Verhandlungsgegenstand auf Spitzenverbandsebene war vor allem die Vergütung bei der Behandlung mit Blutgerinnungsfaktoren – ein extrem konfliktäres Thema auf Orts- und Landesebene. Hier konnte erstmals eine bundesweite Lösung getroffen werden, wobei künftig zwischen zwei Zusatzentgelten, das heißt für Leistungen, die neben den DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können, unterschieden wird: Behandlung von Blutgerinnungsstörungen bei Blutern einerseits und Gabe von Gerinnungsfaktoren andererseits. Für die Gabe von Gerinnungsfaktoren ist ein Schwellenwert vorgesehen.





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