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Krankenhäuser definieren ethische Grundhaltung

Mainz. Rheinland-Pfalz hat in einer gemeinsamen Erklärung für die Krankenhäuser deren ethisch-moralische Grundhaltung konkretisiert. Erarbeitet wurden die Grundsätze vom Gesundheitsministerium und der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP). Gesundheitsministerin Malu Dreyer und der Vorstandsvorsitzende der KGRP, Dr. Werner Schwartz, haben das anlässlich der Herbsttagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V., Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland, bekanntgegeben.

Ein wesentlicher Punkt ist der Versorgungsauftrag der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser zum Wohle der kranken Menschen. Danach sollen alle Patientinnen und Patienten ohne Ansehen ihrer Person oder Herkunft gleich behandelt werden. Medizinische Eingriffe sollen nur vorgenommen werden, wenn sie im Interesse der Patienten sind und der Heilungserfolg ohne diese Eingriffe nicht oder nur mit größerer Belastung des betroffenen erreichbar wäre. Wirtschaftliche Interessen des Krankenhauses dürften dafür nicht ausschlaggebend sein.

Ministerin Malu Dreyer hob hervor, die Erklärung beinhalte auch, dass jedes Krankenhaus ein Leitbild hat, das sich an ethisch-medizinische Grundsätze orientiert und das Wohl der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellt.





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