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G-BA fasst Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus neu

Berlin. Fortbildungsregeln überarbeitet: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der für stationär tätige Fachärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten geltenden Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus (FKH-R) beschlossen. Darin werden vor allem Zeitraum und Umfang der Fortbildungsverpflichtung sowie das Nachweisverfahren verbindlich geregelt.

Der bisherige Normtext wurde auch auf der Grundlage von externen Hinweisen grundlegend überarbeitet, um Auslegung und Umsetzung der Regelungen zu vereinfachen. Neben der Konkretisierung von Textpassagen, z.B. zum fortbildungsverpflichteten Personenkreis, wurde auch das Nachweisverfahren vereinfacht, indem die Vorgaben des G-BA mit den bereits bestehenden Regelungen zur Fortbildungspflicht harmonisiert wurden. Dabei handelt es sich zum einen um die Pflicht zur fachlichen Fortbildung der Vertragsärzte (§ 95d SGB V) und zum anderen um die berufsrechtlichen Regelungen, die in den länderspezifischen Berufs- und Fortbildungsordnungen der Kammern festgelegt sind.

Die Regelungen einschließlich der tragenden Gründe werden auf der Website des G-BA veröffentlicht und treten am 1. Januar 2013in Kraft.





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