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Kartellrecht für Kassen noch umstritten

Das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen nach einem Kompromiss gesucht und wollte in einem neuen Passus klarstellen, dass der Versorgungsauftrag der Kassen mit der Novellierung nicht gefährdet werden darf. Das überzeugte die Fraktion aber nicht. Beraten wurde daher inzwischen über eine Änderung am geplanten Gesetzentwurf. Geplant ist eine ergänzende Klarstellung. Darin soll die Verpflichtung des Bundeskartellamtes festgehalten werden, den Versorgungsauftrag der Krankenkassen bei kartellrechtlichen Beurteilungen besonders zu berücksichtigen. Das gelte auch für den GBA. Der Änderungsantrag muss nun im Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden.





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