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Schätzerkreis: Kassen brauchen noch mehr Geld

Berlin. Der Gesundheitsfonds benötigt für 2022 einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von sieben Milliarden Euro. Das hat der GKV-Schätzerkreis jetzt prognostiziert. Dem Schätzerkreis gehören Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands an. 

Die Krankenkassen sehen das als wichtiges Signal. Der zusätzliche Zuschuss sei notwendig zur Einhaltung der Sozialgarantie. Ansonsten, so die Warnung, würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 4,0 Prozent auf insgesamt 1,7 Prozent ansteigen. Es müsse nun zügig eine Rechtsverordnung dazu auf den Weg gebracht werden.

In seiner Sitzung am 13. Oktober war das Gremium bei der Einschätzung der finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für 2021 und 2022 zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der GKV gekommen.

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds wurden auf 256,4 Mrd. Euro geschätzt. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Mrd. Euro jeweils abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und weitere 300 Mio. Euro für zusätzliche Aufwendungen im Bereich Kinderkrankengeld. Einbezogen ist außerdem eine Zuführung aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Mrd. Euro. Außerdem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 900 Mio. Euro zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Einführung eines Freibetrags auf betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 255,0 Mrd. Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2021 werden auf 272,2 Mrd. Euro prognostiziert. 

Für das kommende Jahr erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 256,8 Mrd. Euro. Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Mrd. Euro sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 7 Mrd. Euro jeweils abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 2,1 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2022 belaufen sich voraussichtlich auf 284,2 Mrd. Euro.

Ein abweichender ergänzender Bundeszuschuss nach § 221a Abs. 3 Satz 3 SGB V ist nicht berücksichtigt. Dieser ist durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und Zustimmung des Deutschen Bundestages so festzulegen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Jahr 2022 bei 1,3 % stabilisiert wird. 





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