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Innovationsausschuss finanziert in der Versorgungsforschung 52 neue Projekte

Berlin. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Förderentscheidungen im Bereich der Versorgungsforschung getroffen: Erstmals sind nun Projekte dabei, die medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln wollen. Insgesamt hat der Innovationsausschuss 52 neue Projekte ausgewählt, 23 davon beschäftigen sich mit medizinischen Leitlinien. Eine Übersicht über die Projekte veröffentlicht der Innovationsausschuss – nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist für die Antragsteller – voraussichtlich im September 2021 auf seiner Förderprojektseite. Die Projektbeschreibungen sind anschließend in der filterbaren Übersicht zu finden. 

Der Innovationsausschuss hatte auf seine drei Förderbekanntmachungen vom Oktober 2020 insgesamt 269 Anträge erhalten, 31 davon bezogen sich auf die Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien. Bei der Bewertung berücksichtigte er die Empfehlungen aus dem Expertenpool und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Im Bereich der Förderung medizinischer Leitlinien verteilen sich die geförderten Projekte auf folgende Themenfelder:

  • Versorgung bei seltenen Krankheiten: 11
  • Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf: 8
  • Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen: 4

Im Bereich der themenspezifischen und themenoffenen Förderung von Versorgungsforschung verteilen sich die geförderten Projekte wie folgt:

  • Versorgungsforschung zu Erkenntnissen im Umgang mit Pandemien: 2
  • Patient Journey in der Versorgung: 7
  • Sektorenübergreifende und ambulante PROMs/PREMs: 5
  • Altersmedizin: 3
  • Komplexitätsreduktion administrativer Aufgaben in der Versorgung: 1
  • Prävention stärken: 5
  • Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von Künstliche Intelligenz-Anwendungen in der Versorgung: 2
  • Themenoffene Förderung: 4

Die Antragsteller erhalten vom Innovationsausschuss nun auf schriftlichem Weg die Details der Förderentscheidung. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist wird der Innovationsausschuss die offiziellen Förderbescheide versenden.

Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.





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