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Bundestag verlängerte Sonderbefugnisse des Bundesgesundheitsministers

Berlin. Der Bundestag hat entschieden, einige Sonderbefugnisse des Bundesgesundheitsministers über das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Infektionsschutzgesetz hinaus zu verlängern. Danach treten nun bestimmte Rechtsverordnungen des Gesundheitsministers „spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ außer Kraft. 

Dabei geht es um Einreiseregeln zur Eindämmung der Pandemie – Test- und Quarantänepflichten sowie mögliche Beförderungsverbote aus Gebieten mit Virusvarianten - wie sie bereits Gültigkeit haben. Sie laufen damit nicht mit dem Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im September aus, sondern können noch ein Jahr länger in Kraft bleiben.

Verfassungsrechtler sehen das als fortgesetzte Grundrechtseingriffe, so einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, der Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung. 

Entschieden wurde über die Verlängerung der Sonderbefugnisse des Bundesgesundheitsministers innerhalb eines Antrags zum Stiftungsrecht in der Sitzung am 24. Juni kurz vor Mitternacht.





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