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Krankenhausplan Brandenburgs unter dem Dach der „Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg"

Potsdam. Brandenburg und Berlin haben ihre jeweiligen Krankenhausplanungen in mehrjähriger Arbeit aktualisiert, miteinander verzahnt und eng abgestimmt.  Das Brandenburger Kabinett hat die Vorlage von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher für den Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg beschlossen. Berlin will seinen Plan im September beschließen. Damit haben beide Länder zum ersten Mal zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher Datengrundlage erstellt. 

Im Vierten Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen, von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.

In Summe gibt es landesweit einen bedarfsnotwendigen Bettenaufwuchs in den einzelnen Fachgebieten sowohl im vollstationären Bereich als auch im teilstationären Bereich. So wird die Anzahl der vollstationären Betten von insgesamt 15.313 Betten im Jahr 2017 auf 15.694 vollstationäre Betten im Vierten Krankenhausplan angehoben. Im teilstationären Bereich gibt es einen Aufwuchs von 1.583 teilstationären Plätzen im Jahr 2017 auf 1.972 teilstationäre Plätze. Daraus ergibt sich ein Aufwuchs von insgesamt 381 vollstationären Betten und 389 teilstationären Plätzen, die sich unterschiedlich auf die einzelnen Fachgebiete verteilen.

Der Plan legt die Pfeiler für die nächsten Jahre in der Krankenhausplanung Brandenburgs fest. So sind Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die Umstellung von der Rahmenplanung auf eine bettenscharfe quantitative Ausweisung von Planbetten je Hauptdisziplin oder auch die Stärkung der geriatrischen tagesklinischen Versorgung getroffen worden. Auf der anderen Seite wurden aber auch die Pädiatrien und Geburtsstationen gesichert und die Angebote an spezifischen medizinischen Leistungen unterstützt.

Des Weiteren wird der Einsatz neuer Technologien durch Telemedizin die schnelle wohnortnahe Erstdiagnose unterstützen. Zudem sollen insbesondere Krankenhäuser der Grundversorgung in ländlichen Regionen durch den Einsatz von Strukturfondsmitteln dabei unterstützt werden, sich zu ambulant-stationären Gesundheitsanbietern vor Ort zu entwickeln. Der sektorenübergreifende kooperative Ansatz ist einer der entscheidenden Hebel für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der zukünftigen regionalen Gesundheitsversorgung.

Trotz eng abgestimmter Planung haben Brandenburg und Berlin aus rechtlichen Gründen auch weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan. 





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