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Änderungen im Infektionsschutzgesetz

Berlin. Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 28. Mai 2021 auch der Bundesrat zahlreichen Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu. Sie sollen die so genannte Bundesnotbremse präzisieren, die erst wenige Wochen zuvor beschlossen worden war. 

Beschlossen wurden u.a. Ausnahmen für Hochschulen – sie sind künftig vom Wechselunterricht ausgenommen -, Präzisierungen für die praktische Ausbildung an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen - so gelten Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen auch für die Ausbildung u.a. beim Rettungsdienst sowie Zivil- und Katastrophenschutz-, Strafen für Impffälschungen, Verstärkung für den Gesundheitsfonds, der mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln erhält.





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