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DKG: Sicherung der Liquidität muss kurzfristig für alle Krankenhäuser erfolgen

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat ebenfalls am 18. Dezember an Bundes- und Landespolitik appelliert, die Liquidität müsse kurzfristig für alle Krankenhäuser erfolgen. Zum Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: 

„Die vor einigen Wochen mit dem Bevölkerungsstärkungsgesetz geschaffenen Regelungen für Ausgleichszahlungen erweisen sich angesichts der flächendeckenden Notlage in den Krankenhäusern heute als nicht mehr ausreichend. Nahezu alle Krankenhäuser melden zunehmende Liquiditätsprobleme durch das Zurückstellen von Leistungen und die Konzentration auf die COVID-Versorgung. Der in wenigen Tagen auslaufende Ganzjahresausgleich 2020 muss deshalb durch eine Liquiditätssicherung für alle Krankenhäuser ergänzt werden. Diese Liquiditätssicherung muss unabhängig vom Grad der Auslastungen von Intensivstationen und unabhängig von Notfallstufen von den Krankenhäusern in Anspruch genommen werden können. Die in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorgesehene Regelung, wonach nur in Regionen mit Inzidenzraten oberhalb von 250 die derzeitigen restriktiven Voraussetzungen gelockert werden, ist keine Lösung. Deshalb der dringende Appell an Gesundheitsminister Spahn, die Krankenhäuser flächendeckend zu unterstützen.“

Die Krankenhäuser benötigten Planungs- und wirtschaftliche Sicherheit für 2021. Dazu legte die DKG ein Konzept vor, das die Liquiditätssicherung der Krankenhäuser in den Mittelpunkt stellt. Dabei wird akzeptiert, dass Liquiditätshilfen obligatorisch im Rahmen eines Ganzjahreserlösausgleiches zu verrechnen sind. Zugleich sollten die Liquiditätshilfen in Zukunft aus den Mittel der GKV und nicht länger vom Steuerzahler aufgebracht werden.“

Die sich von Tag zu Tag zuspitzende Situation in den Krankenhäusern erfordere schnelle politische Unterstützung von Bund und Ländern. 





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