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PpUGV um vier Wochen verschoben

Berlin. Um vier Wochen wird die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für  2021 verschoben. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Gesundheitsministern der Bundesländer brieflich mitgeteilt. Damit werden die Personalvorgaben für die Innere Medizin, Allgemeinen Chirurgie und Kinderheilkunde sowie für die bereits bestehenden pflegesensitiven Bereiche erst zum 1. Februar 2021 wirksam. 

Für nicht notwendig erachte er eine pauschale Aussetzung der bestehenden und einen dauerhaften Verzicht auf die zusätzlichen Pflegepersonaluntergrenzen, so Spahn.  Diese wird sowohl von der DKG als auch anderen Krankenhausverbänden mit Hinweis auf die von DKG, Deutschem Pflegerat und ver.di vorgelegte PPR 2.0 gefordert.





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