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Regeln zur Notfallversorgung sind Affront gegen Krankenhäuser

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vorgelegt. Dieser enthält u.a. Festlegungen zu den ambulanten Notfallleistungen der Krankenhäuser. Für die Krankenhäuser stellen diese geplanten Regelungen eine Provokation dar, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Pressemitteilung. 

 

Vorgesehen ist ein gesetzlicher Auftrag an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Krankenhäusern Vorgaben zur Bewertung der Dringlichkeit von Behandlungsnotwendigkeiten und Vorgaben zu den Qualitätsanforderungen an das Personal zu machen. „Damit wird der Organisation der niedergelassenen Ärzte die Kompetenz zugeordnet, den unter medizinisch fachlicher Leitung stehenden Notfallambulanzen der Krankenhäuser Vorgaben zu machen. Diese Kompetenz ist im KV-System schlichtweg nicht vorhanden“ erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Nach dem gescheiterten Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung sei das ein erneuter Versuch, dem KV-System medizinisch fachliche Zuständigkeiten im Kernbereich der medizinischen Versorgung der Krankenhäuser zuzuordnen. „Wir hatten dieses Ansinnen, das seinerzeit über die integrierten Notfallzentren formuliert wurde, als Affront zurückgewiesen und tun dies jetzt auch wieder“, so Baum. Die Provokation wirkt umso schwerer, als gerade in diesen Tagen mehr als deutlich wird, dass die unter fachmedizinischer Verantwortung der Krankenhäuser zu erbringenden Notfallleistungen in immer größerem Umfang erbracht werden müssen, weil das KV-System nicht in der Lage ist, dies über niedergelassene Ärzte abzusichern. Die Tatsache, dass die geplanten gesetzlichen Vorgaben nur für die medizinisch geleiteten Ambulanzen der Krankenhäuser und nicht einmal für die der Vertragsärzte gelten sollen, macht diese Initiative aus dem BMG in besonderer Weise unverständlich.





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