SKIP TO CONTENT

Nachricht

NRW ändert Krankenhausplanung

Düsseldorf. Mit einem „Dritten Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ soll die Krankenhausplanung in NRW reformiert werden. Die Planung soll künftig nicht mehr anhand von Krankenhausbetten erfolgen, sondern von medizinischen Leistungen. Damit soll die Planung genauer werden, Überkapazitäten will man abbauen. 

Das Gesetz beruht auf einem Gutachten, an dem auch der Gesundheitsökonomen Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin federführend beteiligt war. Busse war auch bereits Mitautor des umstrittenen Bertelsmann-Gutachtens, das eine erhebliche Reduzierung von Klinikstandorten in Deutschland vorgeschlagen hatte. 

„In Nordrhein-Westfalen zeigt sich in der Krankenhauslandschaft insgesamt betrachtet eine nahezu flächendeckende Versorgung mit der Tendenz einer medizinischen Überversorgung in den Ballungszentren und teilweise einer Unterversorgung in den ländlichen Gebieten“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung der vorgesehenen Reform. Das Gutachten sehe die derzeitige Krankenhausplanung kritisch, da sie mit der Bettenanzahl als zentraler Planungsgrundlage, einer wenig detaillierten Rahmenplanung, 16 Fachgebieten und 16 Versorgungsgebieten eine gezielte Steuerung der Krankenhauskapazitäten verhindere. 

Kritisiert werden u.a. die dadurch entstehende Intransparenz, die eine Leistungssteuerung verhindere. Die Qualität der Leistungserbringung werde in der aktuellen Planungssystematik außerdem in nur geringem Maße berücksichtigt.

Künftig soll daher in den Krankenhausplan aufgenommen werden, welche Krankenhäuser welche medizinischen Leistungen erbringen dürfen. Leistungsbereiche und Leistungsgruppen sollen mit Qualitätsindikatoren verbunden und dort, wo es fachlich notwendig ist, sollen es auch Vorgaben zu Mindestmengen geben. Es sollen zudem auch Struktur- und Prozessvorgaben gemacht werden.





SKIP TO TOP