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Von kartellrechtlichen Prüfungen freigestellt

Berlin. Zusammenschlüsse, die mit Geld aus dem Krankenhaus-Strukturfonds gefördert werden, sollen künftig von einer kartellrechtlichen Überprüfung freigestellt werden. Das geht aus der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) vorgelegten 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, die von der Bundesregierung beschlossen wurde. 

Der Bundestag muss das Gesetz, in dem es um eine Anpassung des Wettbewerbsrechts an die Herausforderungen durch die Digitalwirtschaft geht, noch beraten.

Eine Bedingung für die Ausnahmeregelung ist allerdings, dass entsprechende Zusammenschlüsse bis Ende 2025 erfolgen. Das entspricht der Laufzeit des Strukturfonds. Ziel sei, so die Begründung, gesundheitspolitisch bezweckte Strukturveränderungen zu beschleunigen.





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