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DKG: Öffnung ja, aber keine Überregulierung

Berlin. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, hat grundsätzlich das Konzeptpapier „Neuer Klinikalltag“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) begrüßt. „Es ist erfreulich, dass der Minister unsere Forderung, die wir schon Mitte April gestellt hatten, schrittweise und vorsichtig zu einer Regelversorgung zurückzukommen, aufgreift. Damit wird den berechtigten Interessen der Patienten, die auf Behandlungen warten, Rechnung getragen.“ In einigen Punkten ist das BMG auch dem Konzept der DKG „Für eine Balance zwischen COVID-Bereitschaft und Regelversorgung“ gefolgt, so Gaß. 

Andere Punkte in dem Konzept bewertet die DKG aber kritisch. So sei ein für alle Krankenhäuser einheitlicher Stufenplan zur schrittweisen Erhöhung der OP-Kapazitäten mit 14-tägiger Re-Evaluation nicht praktikabel. Auch die vom BMG vorgeschlagene Anpassung der Intensivbetten-Reserve in Fünf-Prozent-Schritten im Drei-Wochen-Rhythmus sei ein theoretisches Rechenmodell, das die Kliniken nicht einheitlich umsetzen könnten. Die Krankenhäuser hätten gezeigt, dass sie sehr verantwortlich und flexibel reagieren könnten und würden, wenn es die Infektionslage erforderte. „Wir brauchen deshalb keine detailverliebte Regelung der notwendigen Balance zwischen COVID-Bereitschaft und Regelversorgung. Die Verantwortlichen in den Krankenhäusern wissen was zu tun ist, um allen Patienten die notwendige Versorgung zukommen zu lassen“, betonte der DKG-Präsident.

Besonders problematisch ist aus Sicht der DKG der Vorschlag im Konzept des BMG, die Versorgungsaufträge der Kliniken kurzfristig neu zu ordnen. „Man kann jetzt nicht einfach Klinikstandorte definieren, an denen Operationen konzentriert werden und andere benennen, die sich vorrangig um COVID-Patienten kümmern“, so Gaß. Die Krankenhäuser haben ihre fest etablierten Versorgungsaufgaben und Fachgebiete. Dafür sind sie personell und medizintechnisch ausgestattet. Wer das kurzfristig neu ordnen möchte, bringt die komplette Krankenhauslandschaft in Unordnung. Das bringt weniger Versorgungssicherheit und Qualität für die Patienten.

Vielfach ist die Berücksichtigung der regionalen Besonderheit gerade bei der COVID-19-Versorgung ausschlaggebend. „Wir empfehlen den zuständigen Länderministerien deshalb dringend, sich mit ihren nun anstehenden Verordnungen für ein geordnetes Nebeneinander von COVID-Bereitschaft und Regelversorgung auch an dem von der DKG formulierten Orientierungsrahmen auszurichten“, sagte Dr. Gerald Gaß.

Wichtig sei zudem, dass die Finanzierung der Krankenhäuser mittelfristig auf die abgestimmte Balance zwischen Bereitschaft und Versorgung angepasst werde. Für die erste Phase der Pandemie bis zunächst Ende September 2020 hat der Gesetzgeber einen finanziellen Rettungsschirm als Instrument zur wirtschaftlichen Stabilität der Krankenhäuser implementiert. Dieser soll durch einen Beirat aus Kassen und Krankenhausvertretern fortlaufend überprüft werden. „Es braucht aber neben der kurzfristigen Überprüfung auch Finanzierungsinstrumente, die mittelfristig angelegt sind. Klar ist, dass eine rein leistungsbezogene Vergütung über DRGs und Pflegesätze aus der Zeit vor Corona diesen Aufgaben nicht gerecht wird“, so der DKG-Präsident.





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