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DKG: Dringender gesetzlicher Nachbesserungsbedarf

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte zwar, dass mit der Gesetzesinitiative des BMG die Ausweitung der Testmöglichkeiten gefördert werden soll. Eine engmaschige Testung von Patienten und Mitarbeitern in den Krankenhäusern seit zur Flankierung der schrittweisen Rückkehr in die Regelversorgung unverzichtbar. Alle Patienten und alle Mitarbeiter müssten mindestens einmal pro Woche getestet werden können. Das führe aber bei mindestens 500.000 Personen pro Woche zu erheblichen Mehrkosten, die den Kliniken refinanziert werden müssten. Dies sollte mit dem Gesetz geregelt werden. Am einfachsten wäre es aus Sicht der DKG, ein Zusatzentgelt für den Test zu veranschlagen. 

Auch wäre für die Krankenhäuser zusätzlich schnell Rechtssicherheit für die Abrechnung von Tests für COVID-Verdachtsfälle in Notfallambulanzen notwendig. „Diese müssen nach den derzeitigen Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen mittels Überweisung an niedergelassene Labore übersandt werden, die dann mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Die Berechtigungen zu solchen Überweisungen werden den Krankenhäusern in vielen Regionen von den KVen verweigert. Zudem besteht das Problem, dass in den Laboren der Krankenhäuser durchgeführte Tests bei den Abrechnungen häufig nicht anerkannt werden. Wenn mit dem Gesetzentwurf nun vorgesehen wird, die Labore der Tierärzte zu nutzen, sollte dies für die der Krankenhäuser uneingeschränkt möglich sein“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Auch brauchen die Krankenhäuser eine von den KVen unabhängige gesetzliche Testdurchführungsermächtigung für die Notfallambulanzen.

Kurzfristigen Handlungsbedarf, der in dieses Gesetz aufgenommen werden sollte, sehen die Krankenhäuser bei den Finanzierungsregelungen des Schutzschirms.

Schon jetzt sei erkennbar, dass die Freiheithaltepauschale von 560 Euro für die große Zahl der nicht belegten Intensivbetten unzureichend ist. Dass derzeit nur ca. 3000 Intensivbetten für Corona-Patienten gebraucht würden, habe bei der Konzeption der Finanzierungsregelungen des Rettungsschirms nicht erwartet werden. können Deshalb müsse insbesondere für die Intensivbetten die Freihaltepauschale deutlich erhöht werden. Auch brauchen die Kliniken mit hohen Patientenrückgängen ergänzende Liquiditätshilfen, denn die Refinanzierung der Pflegekosten ist - bei einer hohen Quote ausfallender Fallpauschalen aus der Regelversorgung - blockiert.

gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die DKG in der Abschaltung von Datenlieferungen, die die Krankenhäuser in den nächsten Wochen zur Weiterentwicklung der Pflegeuntergrenzen zu liefern hätten. Erfasst davon sind u. a. 360 Krankenhäuser mit Intensivstationen. Sie müssten Daten zur Belegung und zur Pflegekräfteausstattung für einen Zeitraum von drei Monaten des letzten Jahres zusammenstellen. Dazu hätten die Krankenhäuser jetzt schlichtweg keine Zeit. 

Nicht nachvollziehbar sei auch die vorgesehene Strafzahlung von mindestens 20.000 Euro bei einem Fehler bei der neu in Kliniken mit diesem Gesetzentwurf auferlegten unterjährigen Lieferung der „21er Daten“ an das InEK-Institut für Auswertungszwecke. 





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