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Expertenbeirat überprüft Maßnahmen zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie

Berlin. Krankenhäuser sollen durch die Auswirkungen der Corona-Epidemie keine finanziellen Nachteile haben. Dafür sorge der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, so das Bundesgesundheitsministerium. Um zu sehen, wie die Maßnahmen wirken, sei ein Fachbeirat eingerichtet. worden Die Expertinnen und Experten überprüfen – wie im Gesetz vorgesehen – bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Unsere Krankenhäuser haben sich vorbildlich auf die Corona-Epidemie vorbereitet. Und wir haben schnell reagiert, um sie in dieser Ausnahmesituation finanziell zu unterstützen. Ein Expertenbeirat mit Vertretern der Krankenhausseite, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und renommierten Wissenschaftlern soll nun überprüfen, wie die getroffenen Maßnahmen wirken. Ich danke den Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, uns in dieser Frage mit ihrer Expertise zur Seite zu stehen.“ 

Als Beiratsmitglieder wurden berufen:

  • Dr. Andrea Grebe, Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
  • Thomas Lemke, Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Ingo Morell, Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Prof. Dr. D. Michael Albrecht, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, TU Dresden
  • Stefanie Stoff-Ahnis, GKV-Spitzenverband
  • Prof. Dr. Christoph Straub, BARMER
  • Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg
  • Annabritta Biederbick, Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
  • Prof. Dr. Boris Augurzky, RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung
  • Prof. Dr. Reinhard Busse, Technische Universität Berlin





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