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Faktencheck der DKG

Die Landeskrankenhausgesellschaften richteten unisono ihre Einsprüche gegen den Entwurf an die Bundeskanzlerin, Krankenhausverbände gaben in zahlreichen Pressemitteilungen ihrer Empörung Luft. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft zeigte im Faktencheck, was das Gesetz, wenn es denn so beschlossen würde, für die Kliniken bedeute. Die Behauptung des Ministers, die Kliniken erhielten 7,8 Milliarden Euro zusätzlich, halte dem Faktencheck nicht stand. Der gesamte Entwurf sei eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so der Präsident der DKG, Gerald Gass. 

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende Eckpunkte vor:

  • Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
  • Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.
  • Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.
  • Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Aussetzen aller bürokratischen Hürden zur Entlastung des Personals.

Zahlreiche Krankenhausverbände und Krankenhäuser wandten sich ebenfalls an das Bundesministerium sowie mit ähnlich lautenden Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst.





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