SKIP TO CONTENT

Nachricht

COVID-19 – Krankenhausentlastungsgesetz angenommen

Berlin. Der Sturm der Entrüstung nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs führte zu einer Reihe von Änderungen. Das Gesetz wurde am 25. März vom Bundestag beschlossen. Ziel des „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ soll es sein, die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" soll die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessern. 

Bei den Regelungen des Gesetzes für die Krankenhäuser gehe es insbesondere darum, den Krankenhäusern Erlösausfälle zu refinanzieren, die Liquidität der Krankenhäuser zu erhalten sowie Dokumentationspflichten zu reduzieren, so das Bundesministerium.

Nach der erheblichen Kritik am Referentenentwurf aus dem Krankenhausbereich waren zahlreiche Änderungen daran vorgenommen worden.

So wurde u.a. die Pauschale zur Refinanzierung verschobener elektiver Leistungen je nach Krankenhausgröße auf bis zu 560,00 Euro für jedes freie Bett angehoben. Für zusätzlich aufgestellte Intensivbetten wurde der ursprünglich vorgesehene Betrag von 30,00 Euro auf 50,00 Euro erhöht. Je Patient sollen die Kliniken einen Aufschlag in Höhe von 50,00 Euro für die Zeit vom 16. März bis zum 30. September erhalten – insbesondere zur Refinanzierung medizinischer Schutzausrüstungen.

Rehakliniken sollen während der Corona-Krise auch Akutpatienten behandeln dürfen, wobei binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Höhe der Vergütungen sowie das Abrechnungsverfahren Vertreter der Kassen und der Rehabilitationseinrichtungen verhandeln soll.

Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt und aus dem Gesundheitsfonds. 

Mit dem Gesetz würden Einnahmeausfälle kompensiert, Sanktionsmöglichkeiten ausgesetzt sowie Bürokratie abgebaut, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Kritik aus den Krankenhäusern gab es auch nach den Zugeständnissen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte in einem Vorschlag gemeinsam mit der AOK eine Pauschale auf Basis der Krankenhauskosten des vergangenen Jahres vorgeschlagen, um Dokumentationspflichten und Verhandlungsbürokratie zu vermeiden und alle Kraft auf die Versorgung der Patienten richten zu können. Dieser fand sich im Gesetz nicht wieder. Basis für die Finanzierung der Krankenhäuser bleibe nach wie vor das komplexe Abrechnungssystem. 

Per Rechtsverordnung soll das BMG Fristen und Pauschalbeträge anpassen können. Es soll zudem bis zum 30. Juni die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Lage der Kliniken untersuchen. Dafür soll ein Fachbeirat eingesetzt werden.

Die Bundesländer sollen außerdem entsprechend eigener Konzepte weitere erforderliche Investitionskosten übernehmen.

Die Krankenkassen bekommen ein bis Ende des Jahres geltendes Zahlungsziel zur Begleichung von Krankenhausrechnungen von fünf Tagen. Die Regelung, wonach bei beanstandeter Krankenhausrechnung eine Strafzahlung in Höhe von 300,00 Euro zu zahlen ist, soll erst in 2022 wieder gelten.





SKIP TO TOP