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Referentenentwurf für Patientendaten-Schutzgesetz

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Referentenentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) vorgelegt. Es regelt die Nutzung und den Schutz von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte. Die Akte müssen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2021 den Versicherten anbieten. 

Der Referentenentwurf enthält dafür nun die notwendigen detaillierten Regelungen. Die Patienten sollen selbst darüber entscheiden, was in der Akte gespeichert wird, wer darauf zugreifen darf und sie erhalten einen Anspruch darauf, dass ihnen ihr Arzt oder ihr Krankenhaus die gewünschten Daten in die Akte eingeben.

Die Nutzung der Akte ist für die Patienten freiwillig.

Notwendig wurde das PDSG, weil im Digitale Versorgung Gesetz (DVG) datenschutzrechtliche Regelungen wegen Bedenken des Bundesjustizministeriums herausgenommen worden waren.





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