SKIP TO CONTENT

Nachricht

Gesetzentwurf dringend nachbessern

Berlin/Mainz. Anlässlich der Anhörungen der Länder und der Verbände zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung im Bundesministerium für Gesundheit haben das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium und die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. gemeinsam ihre ablehnende Haltung zu zentralen Elementen der Reform bekräftigt. 

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betonte, dass sie die vorgesehene Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) zwar grundsätzlich begrüße. Die Festlegung der Standorte müsse sich jedoch in die Krankenhausplanung der Länder einfügen. Keinesfalls dürfe die Krankenhausplanung ausgehöhlt und die flächendeckende Notfallversorgung der Bevölkerung beeinträchtigt werden. „Daher muss sichergestellt sein, dass die Länder über die Standorte der INZ entscheiden und diese für die Patientinnen und Patienten schnell erreichbar sind. Es geht schließlich um Notfälle. Daher braucht es ein flächendeckendes Netz an Integrierten Notfallzentren“, so die Ministerin.

Vorschläge, nur acht INZ-Standorte in rheinland- pfälzischen Kliniken auszuweisen, gingen vollkommen an den Versorgungsnotwendigkeiten der Bevölkerung vorbei. Vor diesem Hintergrund sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Bernd Decker: „Es kann nicht sein, dass Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblich über die Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur in Rheinland-Pfalz entscheiden können.“

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und der Vorstandvorsitzende Decker sind sich einig, dass ein Vergütungsabschlag in Höhe von 50 Prozent, wenn Notfallpatientinnen und -patienten in Krankenhäusern ohne INZ behandelt werden, völlig inakzeptabel ist. Diese Krankenhäuser werden damit finanziell abgestraft, obwohl sie Notfallpatienten nicht abweisen dürfen. „Dies ist ein Affront gegenüber den Krankenhäusern und muss dringend geändert werden“, so die Ministerin. Gerade kleinen Krankenhäusern, die schon jetzt besonders unter den verschärften bundesweiten Rahmenbedingungen leiden, werde das Wasser weiter abgegraben. Dadurch werde sich der ungeordnete Strukturwandel im Krankenhausbereich beschleunigen.

Auch die im Referentenentwurf vorgesehene fachliche Leitung der geplanten INZ durch die Kassenärztliche Vereinigung lehnen die Gesundheitsministerin und Dr. Gerald Gaß, Vorstandsmitglied der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ab. „In zwei Dritteln aller in den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelten Notfälle sind diagnostische und therapeutische Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zwingend erforderlich. Es sind vor allem die Krankenhäuser, die das in der Notfallmedizin qualifizierte Personal vorhalten. Daher müssen die Krankenhäuser eine zentrale Rolle beim Betrieb und der Leitung der INZ spielen“, so Dr. Gaß.

Das grundsätzliche Ziel, die Akteure der Notfallversorgung besser zu verzahnen und zentrale Anlaufstellen für die Patientinnen und Patienten zu schaffen, begrüßen Gesundheitsministerium und Krankenhausgesellschaft. Dem komme der vorliegende Gesetzentwurf allerdings nicht nach. Angesichts der vorliegenden Mängel müsse der Reformentwurf aber an den entscheidenden Stellen unbedingt nachgebessert werden, um die Notfallversorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht zu gewährleisten.





SKIP TO TOP