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Umstrittener Referentenentwurf

Berlin. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 8. Januar einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht. Ziel sei die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen. Dafür sollen die drei bisher getrennten Systeme der Notfallversorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie das Rettungswesen, die jeweils unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten und Ordnungsprinzipien unterliegen, zusammengeführt werden.


Das System soll so weiterentwickelt werden, dass eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme durch die Patienten erfolgt. Die regional sehr unterschiedlichen Notdienststrukturen sollen in ein verbindliches System der integrierten Notfallversorgung überführt werden. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, hat heftige Kritik im Krankenhausbereich ausgelöst. Auch der IVKK hat sich dazu in einer Pressemitteilung geäußert (s.o.).

Auf besonders großen Widerspruch in den Krankenhäusern stößt dabei, dass entgegen früheren Planungen die Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die ambulante Notfallversorgung bei den kassenärztlichen Vereinigungen, die diesen schon seit Jahren nicht erfüllen können, verbleiben soll. Auch die vorgesehene Schaffung von Integrierten Notfallzentren (INZ), die gemeinsam von KVen und Krankenhäusern in den Kliniken betrieben werden sollen, stößt auf heftigsten Widerstand. Auch aus den Ländern gibt es Widerspruch. So hat der Bayerische Landkreistag eine Korrektur gefordert, da er durch die Reform bayerische Krankenhäuser und die ortsnahe Notfallversorgung gefährdet sieht.





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