Berlin. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der sektorenübergreifenden Versorgung hat einen Fortschrittsbericht vorgelegt, über den das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Der Bericht konkretisiere die Diskussionen und liege der Zeitung vor.
Danach soll das Bundesgesundheitsministerium noch im ersten Quartal 2020 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser neu regeln werde.
Außerdem soll der Zeitung zufolge ein gemeinsamer fachärztlicher Versorgungsbereich von Vertragsärzten und Krankenhäusern entstehen. Es sollen drei Möglichkeiten der ambulanten Versorgung vor allem auf dem Land entstehen. Krankenhäuser sollen Möglichkeiten zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung erhalten und es soll ein gemeinsamer fachärztlicher Bereich entstehen.
Ziel sei es, das System patientenfokussierter zu gestalten, so dass Leistungen, die bisher in Krankenhäusern erbracht würden, auch ambulant erfolgen könnten und umgekehrt.