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Referentenentwurf zur Notfallversorgung bestraft Kliniken doppelt

Referentenentwurf zur Notfallversorgung ist Effekthascherei - IVKK fordert Grundsatzreform des Gesundheitswesens

Berlin. Als „kurzsichtige Effekthascherei“ hat der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser den Referentenentwurf zur Notfallversorgung bezeichnet. Wie die stv. Vorsitzende des IVKK, Dr. Iris Minde, in Berlin erklärte, offenbare sich am vorliegenden Entwurf das Grundsatzdilemma der Gesundheitspolitik in Deutschland: „Es ist verlockender, eine einfache ”Lösung” zu präsentieren, als etwas Grundsätzliches zu bewerkstelligen. Der vorliegende Referentenentwurf spricht leider exakt diese Sprache “, so Minde.

Es sei ein Gesetzesvorhaben zu Lasten der Krankenhäuser. Ihnen werde die Verantwortung für Notfallzentren entzogen, obwohl die Krankenhäuser auch in den Augen der Bevölkerung die Kompetenzträger seien, denen man sich in Notfällen bevorzugt zuwende. Geschehe dies zukünftig nach den Maßgaben des neuen Gesetzentwurfes, würden Krankenhäuser doppelt bestraft. Zum einen könnten Sie dort erscheinende Notfallpatienten aus haftungsrechtlichen Gründen kaum abweisen. Zum anderen erhielten sie für die Behandlung dieser Patienten nur die Hälfte von dem was ambulante Notfallzentren erhalten sollen. „Dies wird die ohnehin rein politisch entstandenen wirtschaftlichen Probleme der Kliniken weiter verschärfen“, prognostizierte Dr. Iris Minde.

Notwendig sei die Betrachtung der Ursachen für die Probleme im Gesundheitswesen. Sowohl die Budgetierung im ambulanten System und daraus folgende Wartezeiten, welche die Patienten durch Hinwendung zum Krankenhaus zu umgehen versuchten, als auch die katastrophal schlechte Finanzierung der Krankenhaus-Infrastruktur und -Leistungserbringung sei eine Folge eines fehlgeleiteten politischen Denkens in den Kategorien kommerzieller Dienstleistung.
„Sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung in Deutschland sind jedoch keine Produkte, welche der abstrakte Kunde ökonomisch nachfragt”, so Minde, „sondern Teil der Daseinsvorsorge, auf die jeder Bürger in Deutschland einen Anspruch hat.“ Diese Tatsache sei an den Anfang jeder Reformüberlegung zu stellen.
„Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die Benachteiligung der Krankenhäuser im Gesetzentwurf zu beseitigen und die Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung zu korrigieren,“ so Minde.





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