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Bundesrat billigt Digitale-Versorgung-Gesetz

Berlin. Kurz vor Monatsende, am 29. 11., hat der Bundesrat auch hat das Digitale-Versorgung-Gesetz gebilligt. Die Neuregelungen sollen vor allem den Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung und die Telematik-Infrastruktur verbessern. Das Gesetz verpflichtet deshalb Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen: bis Ende September 2020 bzw. 1. Januar 2021.

Auf diese Weise soll es Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, möglichst bald digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte zu nutzen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen. Die Kosten hierfür werden erstattet. 

Ärzte, die sich nicht anschließen, müssen laut Gesetz ab dem 1. März 2020 mit einem erhöhten Honorarabzug von 1 auf 2,5 Prozent rechnen. Sie unterliegen bereits seit dem 1. Januar 2019 der Anschlusspflicht. 

Weitere Änderungen betreffen Telekonsile: Sie werden besser vergütet und sollen sektorübergreifend funktionieren.  Erleichterungen gibt es für Ärzte auch bei der Videosprechstunde: Über entsprechende Angebote dürfen sie künftig auf ihrer Internetseite informieren.

Ebenfalls Teil des Maßnahmenpakets ist die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch Digitalisierung. Danach könnte beispielsweise der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse auch elektronisch erfolgen. 

Darüber hinaus bestimmt das Gesetz, dass Gesundheitsdaten fortan pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übermittelt werden. 

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Darin bittet er die Bundesregierung, die Länder am Verfahren des Innovationsausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beteiligen, damit ihre Expertise bei neuen Versorgungsformen genutzt wird. 





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