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DKG sieht dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf

Berlin. „Die deutschen Krankenhäuser stehen vor großen Umbrüchen und Herausforderungen, die mit vielen finanziellen Unwägbarkeiten und nicht dagewesenen Planungsunsicherheiten verbunden sind“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) anlässlich einer Pressekonferenz zur Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen, der Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, des Digitale-Versorgung-Gesetzes sowie den Plänen zur Reform der Notfallversorgung.

Die Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen führt zu großen Verwerfungen bei vielen Krankenhäusern. Ca. 15 Milliarden Euro werden aus der Fallpauschalen-Vergütung herausgenommen und über einen gesondert zu verhandelndes Pflegebudget vergütet. Besonders problematisch ist dabei, dass durch die Rechenmethodik Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro aus der sogenannten Sachkostenkorrektur den Krankenhäusern entzogen werden. „Würde die DKG, wie ursprünglich geplant, an diesem Freitag mit dem GKV-Spitzenverband den DRG-Katalog für 2020 verabschieden, wären die 200 Millionen Euro weg. Pflegestärkung würde mit einer massiven Schwächung der Krankenhäuser an den Start gehen. Die Mittel werden zur Entlastung der Pflege und zur Steigerung der Attraktivität der Pflege gebraucht. Wir brauchen ein Signal aus der Politik, dass die 200 Millionen Euro in den Häusern verbleiben, um den Katalog beschließen zu können“, so Baum.

Insgesamt müsse damit gerechnet werden, dass ca. 20 bis 30 Prozent der Kliniken in 2020 durch die Umstellung Erlöseinbußen haben werden. Bei einzelnen Fallpauschalen führe die Ausgliederung zu gravierenden Erlöseffekten. Insbesondere Krankenhäuser, die auf die Fachpersonalknappheit durch den Einsatz von Unterstützungspersonal und entlastenden Investitionen reagiert hätten, liefen Gefahr, über das Pflegebudget diese Kosten nicht erstattet zu bekommen. Die im Gesetz vorgesehene Berücksichtigung pflegeentlastender Maßnahmen von drei Prozent reiche nicht aus. Die Quote müsse auf mindestens fünf Prozent erhöht werden. 

Insgesamt, so Baum, könne der Krankenhausbereich bei der Bilanzierung der zu Beginn der Legislaturperiode verabschiedeten Pflegestärkung bislang keine positive Bilanz ziehen. 

Die Reform des Medizinischen Dienstes enthalte durchaus Verbesserungen für die Krankenhäuser. Positiv sei, dass ein generelles Aufrechnungsverbot eingeführt werde. Auch die Begrenzung der Prüfquote auf 10 Prozent sei zu begrüßen. Die immer wiederkehrenden fragwürdigen Prüfungen (60 Prozent), die sich ausschließlich um untere oder obere Grenzverweildauer ranken, machten deutlich, dass es den Kassen nicht wirklich um falsche Abrechnung, sondern vorrangig um Geldgenerierung gehe. Baum: „Bedauerlich ist allerdings, dass genau diese Prüfungen der oberen und unteren Grenzverweildauer nicht wirklich eingeschränkt werden.“ Absolut nicht hinnehmbar bleibe, dass bei beanstandeten Abrechnungen Strafzahlungen erfolgen sollen. Eine unterschiedliche medizinische Interpretation zum Behandlungsbedarf könne nicht dazu führen, dass Krankenhäuser Strafzahlungen leisten müssten. 

Auf halbem Wege stecken bleibe ein Hauptpunkt der Reform, nämlich die Überführung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in einen unabhängigen Dienst. Zwar werde der Dienst auf Landes- und Bundesebene eine eigenständige Körperschaft, Personalbesetzung und Steuerung erfolgten aber weiter über Gremien, die von der GKV dominiert würden.

Bei der Reform der ambulanten Notfallversorgung stehe für die Krankenhäuser die Überwindung der absolut unzureichenden Vergütung als Reformziel im Mittelpunkt. Deshalb müsse an erster Stelle die Entwicklung ein auf die Kosten der Krankenhäuser zugeschnittenes Vergütungssystem und die Direktabrechnung mit den Kassen stehen. Die Krankenhäuser seien grundsätzlich bereit, die Bereitschaftsdienste der niedergelassenen Ärzte örtlich in die Krankenhäuser zu integrieren. 

„Wir sehen aber keinen Vorteil in der Konzentration der ambulanten Notfallversorgung auf Integrierte Notfallzentren an ca. 700 Krankenhausstandorten. Die 1.200 Krankenhäuser, die qualifizierte Ambulanzen haben, werden auch weiter von den Patienten aufgesucht und es gibt auch überhaupt keinen Grund, diese Versorgungsmöglichkeiten zu beschneiden“, so Baum. 

Völlig inakzeptabel und weltfremd ist aus Sicht der DKG der Ansatz, dass die Integrierten Notfallzentren als eigene Betreibergesellschaft gemeinsam von Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu organisieren sind. Das wäre ein Betrieb im Krankenhausbetrieb mit neuen Schnittstellen und Abgrenzungsbedarf. „Es steht für die Krankenhäuser außer Frage, dass die Bereitschaft der niedergelassenen Ärzte zur Mitwirkung an der ambulanten Notfallbehandlung auch in Zukunft gebraucht wird. Das kann aber das Krankenhaus mit den niedergelassenen Ärzten eigenverantwortlich organisieren. Dazu braucht es keine Betreibergesellschaft mit den KVen“, betonte Baum.

Das Digitale-Versorgung-Gesetz gibt leider keine Antworten auf die zentralen Probleme der Krankenhäuser bei der Nutzung der Digitalisierung im Medizinbetrieb. 

„Wir sehen nicht, dass elektronische Patientenakten oder auch Gesundheits-Apps maßgebliche Verbesserungen im Kernbereich der stationären medizinischen Versorgung bewirken. Sie sind Hilfsmittel, fördern die Compliance und schaffen mehr Augenhöhe im Verhältnis Arzt/Patient. Für die medizinische Versorgung von zentraler Bedeutung sind dagegen die IT-Primärsysteme, die wir in den Krankenhäusern und in den Praxen haben“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. Je mehr patientenbezogene Außenanwendungen, umso dringender ist die Ausstattung unserer Einrichtungen und vor allem deren Sicherheit. Die DKG hat ein Konzept für Cyber-Sicherheit mit Experten erarbeitet, das pro Krankenhaus personelle und sächliche und vor allem auch Software-Ausstattungszusatzkosten von mindestens einer Million Euro pro Haus verursacht. Bei knapp 2.000 Krankenhäusern sind das ca. zwei Milliarden Euro, die wir allein für Betriebskostenerstattungen bräuchten, um auf diesen Stand zu kommen. Über die Kalkulation im DRG-System und über die Verhandlungen bei den Landesbasisfallwerten werden solche Kosten nicht oder kaum berücksichtigt. „Wir haben die groteske Situation, dass wir für 2020 eine historisch hohe Grundlohnrate von 3,66 Prozent als Obergrenze für unsere Vergütungsverhandlungen mit den Kassen zur Verfügung haben. Wir werden sie aber unter den Verhandlungsbedingungen, die gesetzlich zugelassen sind, nicht ausschöpfen können. Deshalb unser Vorschlag: Was bei den Landesbasisfallwerten als Differenz zu den 3,66 Prozent übrigbleibt, sollte den Krankenhäusern als individuelles Kostenerstattungsvolumen, reserviert für IT-Ausbau und –Sicherheit, zur Verfügung gestellt werden. Schließlich haben die Krankenkassen auf der Grundlage der Lohnzuwächse Einnahmen bezogen. Sie für die Versorgung einzusetzen, ist mehr als recht und billig“, so Baum.





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