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Nachricht

Mammutsitzung des Bundesrats

Berlin. 91 Tagesordnungspunkte behandelte der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. September, 59 Reden wurden gehalten, 25 zu Protokoll gegeben. Rekordverdächtig auch die Zahl der Initiativen aus den Ländern: 37. Eines der beherrschenden Themen war der Klimaschutz. 

Keine Mehrheit gab es in dem Gremium für eine gemeinsame Initiative von Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege. Mit dem Entschließungsantrag wollten die vier Länder erreichen, dass bei der Bemessung des Personalstandards auch die Qualität der Versorgung berücksichtigt und nicht nur auf Personaluntergrenzen abgestellt wird. Es dürfe bei der Personalbemessung nicht nur um Risikominderung gehen, unterstrichen die Antragsteller. Die Bundesregierung wollten sie deshalb auffordern, ein Bemessungsinstrument zu entwickeln, das sich am Bedarf orientiert und pflegewissenschaftlich fundiert ist. 

Bayern und Rheinland-Pfalz starteten über den Bundesrat eine Initiative, um rechtliche Klarheit für Notfallsanitäter zu schaffen, die lebensrettende Maßnahmen durchführen. Der Gesetzesantrag wurde am 20. September im Plenum vorgestellt und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Die beiden Länder schlagen eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es diesen erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, ohne dass ein Arzt dabei ist. Wegen des so genannten Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich wegen des Arztvorbehalts strafbar zu machen. 

Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter jedoch über die Kompetenz, in Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten sind sie hierzu auch verpflichtet. Diesen Widerspruch möchten Bayern und Rheinland-Pfalz mit ihrer Initiative nun auflösen und damit Rechtssicherheit für Notfallsanitäter schaffen

Kritik übte der Bundestag am geplanten Digitale-Versorgung-Gesetz. Er unterstützt zwar die Bundesregierung in ihrer Absicht, das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren. An ihrem Entwurf für das Digitale-Versorgungs-Gesetz kritisierte er u.a. in seiner Stellungnahme, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darüber entscheiden soll, welche digitalen Gesundheitsanwendungen erstattungsfähig sind. Stattdessen sollte diese Verantwortung einer unabhängigen Institution übertragen werden. Problematisch findet er auch, dass für den Anspruch auf Versorgung mit einer Gesundheits-App die Genehmigung der Krankenkasse ausreichend und keine Verordnung des Arztes erforderlich sein soll. 

Die verschärfte Kürzung der Vergütung für Ärzte, die ab dem 1. März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, lehnen die Länder ab. Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen lägen häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Betroffen seien vor allem diejenigen, die in Regionen ohne abgeschlossenen Breitbandausbau arbeiteten. Es müsse deshalb darum gehen, zunächst die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und nicht über Sanktionsmechanismen nachzudenken. 

Auch die vorgesehenen Sanktionen gegen Krankenhäuser, die sich der Telematikinfrastruktur nicht in der vorgesehenen Frist anschließen, lehnt der Bundesrat ab, wenn die Verzögerungen nicht in der Verantwortung der Krankenhäuser liegen. 

Darüber hinaus sehen die Länder den Schutz der besonders sensiblen Gesundheitsdaten durch den Gesetzentwurf gefährdet. Insbesondere die Regelungen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen und von Versorgungsinnovationen durch die Krankenkassen müssten noch einmal überprüft werden. Die personenbezogene Zusammenführung und Auswertung der Daten ermögliche den Krankenkassen, in großem Umfang individuelle Gesundheitsprofile ihrer Versicherten zu erstellen. Dies berge erhebliche Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten und die Gefahr, einzelne oder bestimmte Personengruppen zu diskriminieren, gibt der Bundesrat zu bedenken. Angesichts der Nutzungsweite der Daten bezweifelt er die Verhältnismäßigkeit dieser Regelungen. Ähnlich argumentiert er bei der geplanten Weiterentwicklung der Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentrum. 

Beim MDK-Reformgesetz sieht der Bundesrat u.a. die Deckelung der Prüfquote kritisch. Das hätte aus seiner Sicht gravierende Folgen für die Krankenkassen und könnte eventuell auch beitragsrelevant werden. Ein entsprechender Antrag kam aus Bayern.





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