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Förderprogramm zur Sicherung kleinerer Geburtshilfestationen ist gestartet 

München. Die zweite Fördersäule des "Zukunftsprogramms Geburtshilfe" zur Sicherung kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum ist jetzt gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hingewiesen. "Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, in Bayern auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Hebammen und den Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen sicherzustellen.

Deshalb unterstützen wir mit unserem 'Zukunftsprogramm Geburtshilfe' mit einem Fördervolumen von insgesamt 26,5 Millionen Euro die Kommunen in Bayern dabei, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Mir ist wichtig, dass alle Mütter in Bayern die geburtshilfliche Betreuung bekommen, die sie brauchen", erklärte die Ministerin

Im Rahmen der zweiten Fördersäule, die im September 2019 gestartet ist, würden Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell unterstützt, die Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen. Dafür stünden insgesamt 21,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Fördermittel würden ab jetzt erstmalig für Defizite ausgezahlt, die in Geburtshilfeabteilungen im Jahr 2018 entstanden seien.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Krankenhäuser wegen ihrer vergleichsweise geringen Geburtenzahl (zwischen 300 und 800 pro Jahr) besondere Schwierigkeiten haben, auskömmlich zu wirtschaften, sich aber mit einer Versorgung von mindestens 50 Prozent der Schwangeren in der jeweiligen Kommune gleichzeitig als Hauptversorger in ihren Regionen etabliert haben. Der Freistaat übernimmt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 85 Prozent des auf die Geburtshilfe entfallenden Defizits, maximal jedoch 1 Million Euro je Haus.

Anträge für diese zweite Fördersäule des Geburtshilfe-Programms können Landkreise und kreisfreie Städte jetzt an die für den Vollzug des Programms zuständige Regierung von Oberfranken richten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht (unter https://www.gesetze-bayern.de).

Huml unterstrich: "Unser Geburtshilfeförderprogramm stößt bayernweit auf sehr große Resonanz: Für das Jahr 2018 konnte die Regierung von Oberfranken für 51 Kommunen knapp 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligen. Für das Förderjahr 2019 sind bei der Regierung insgesamt 69 Anträge eingegangen, die wegen Kooperationen von kreisfreien Städten und Landkreisen insgesamt 76 Kommunen betrafen. Zusammengenommen konnten bislang rund 3,6 Millionen Euro bewilligt werden.“

Auch die vorgesehene Möglichkeit zur Kooperation zwischen Kommunen bei Konzeption und Durchführung entsprechender Vorhaben wird rege genutzt: Damit können auch werdende Mütter in den Landkreisen unterstützt werden, in denen keine eigene Geburtshilfestation liegt. Sie können die Geburtshilfe in benachbarten Kommunen in Anspruch nehmen.





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