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Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarkt-Patienten in Berlin und Brandenburg

Berlin/Potsdam. Das Berlin-Brandenburger Herzinfarktregister hat das Projekt „QS-Notfall“ initiiert. QS-Notfall steht für Qualitätssicherung in der Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt. Dabei werden u.a. aus dem Rettungswagen EKG-Daten elektronisch in eine Klinik zu Fachärzten übertragen, um von dort eine sichere Diagnose zu erhalten und im Ernstfall eine schnellere Notfallversorgung zu erreichen. Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij und Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci informierten in der Klinik Hennigsdorf (Oberhavel) über den aktuellen Projektstand.

Das Modellprojekt startete im März 2017 und wird für drei Jahre mit 1,5 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert. Daran beteiligt sind 22 Berliner Kliniken und die Kliniken Nauen und Hennigsdorf aus Brandenburg sowie die Rettungsdienste aus Berlin, Havelland und Oberhavel. Das Projekt umfasst neben der Notfall-EKG-Übertragung auch Schulungen von Notärztinnen und Notärzten sowie Rettungskräften.

In einer Pilotstudie konnte das Berlin-Brandenburger Herzinfarktregister (B2HIR) zeigen, dass die Eindeutigkeit der durch den Rettungsdienst gestellten EKG-Erstdiagnose bei Infarktpatienten maßgeblich die Versorgungszeiten beeinflusst. Im Rahmen des Projekts „QS-Notfall“ wird eine interventionelle Studie mit einem „Vorher-Nachher Vergleich“ durchgeführt, bei der die Daten des B2HIR und der teilnehmenden Rettungsdienste in Berlin, Oberhavel und Havelland analysiert werden. Aus den Ergebnissen der Analysen sollen Interventionen abgeleitet und langfristig umgesetzt werden. Ziel des Projektes ist es, durch qualifizierte Notfallhilfe die Versorgung von Herzinfarktpatienten zu verbessern und damit letztendlich auch die Sterblichkeit am Herzinfarkt zu senken.

Weitere Kooperationspartner des Projektes „QS-Notfall“ sind die Ärztekammer Berlin, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin (SenGPG).





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