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DGOU und DGU: Es braucht mehr Übung

Berlin. DGOU und DGU fordern in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein festes Budget für Kliniken zur Vorbereitung auf einen Massenanfall von Verletzten. Der finanzielle Aufwand für eine Krankenhaus-Notfallübung zur Vorbereitung auf einen Massenanfall von Verletzten (MANV) liegt bei bis zu 100.000 Euro. Das zeigt jetzt eine Untersuchung, die unter dem Titel „Kostenabschätzung für MANV-Übungen im Krankenhaus“ online in der Fachzeitschrift „Der Unfallchirurg“ erschienen ist. 

Die hohen Kosten sind einer der Gründe, warum Notfallübungen in Deutschland bisher nicht zur Routine gehören. Prof. Dr. Paul Alfred Grützner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) warnt: „In Deutschland wird zu wenig geübt. Um gut für Großschadensereignisse gerüstet zu sein, benötigen Krankenhäuser MANV-Übungen. Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiter des technischen Dienstes sollten einen Krankenhaus-Notfallplan mindesten einmal pro Jahr praktisch üben.

Während einer Notfallübung, bei dem ein Krankenhaus den Ernstfall trainiert, wird der Regelbetrieb einer Klinik weitestgehend stillgelegt: Der normale OP-Betrieb wird ausgesetzt – es entstehen Erlösausfallkosten. Alternativ findet die Übung außerhalb der Regelarbeitszeit statt mit erheblichen Personalmehrkosten durch Überstunden. Dazu kommen Planungs-, Durchführungs- und Nachbereitungskosten des Übungsszenarios. Eine kleine MANV-Übung mit ca. 25 Patienten (Darstellern) kostet insgesamt zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Eine Vollübung unter Einbindung aller notwendigen Ressourcen wie beispielsweise OP, Radiologie und Intensivstation erfordert eine Summe zwischen 40.000 und 100.000 Euro. 

Bisher obliegt es weitgehend dem Engagement des Klinikträgers, die Übungen zu finanzieren: Die Refinanzierung ist nur in wenigen Bundesländern geregelt – Berlin gehört beispielsweise dazu. „Keinesfalls sind die Kosten den Krankenhäusern beziehungsweise den Rettungsdiensten aufzubürden. Die Öffentlichkeit hat im Rahmen der Daseinsvorsorge ein Recht darauf, dass Krankenhäuser solche Szenarien üben, um sich bestmöglich vorzubereiten. Das muss entsprechend staatlich finanziert werden, “ sagt Prof. Dr. Dietmar Pennig, DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär.„Die Notfallpläne dürfen nicht blanke Theorie bleiben. Sie müssen trainiert werden. Nur dann ist professionelles Handeln in Ausnahmesituationen möglich“, sagt Prof. Dr. Gerrit Matthes, Leiter der DGU-Sektion Notfall- und Intensivmedizin, Schwerverletztenversorgung (NIS). Zur Etablierung von Notfallübungen empfehlen  DGOU und DGU folgende Punkte:

  • Bereitstellung eines staatlichen Budgets für Notfallübungen für die Kliniken: Verteilung der Finanzierung der Übungen durch die Länder
  • Entwicklung von alternativen Trainingskonzepten unterhalb von Vollübungen: beispielsweise Hybridübungen (präklinisch als Vollübung innerklinisch als Simulationsübung) oder IT-gestützte Simulationen, mit der insbesondere die logistischen Aspekte und das Ressourcenmanagement einer MANV-/TerrorMANV-Situation im Krankenhaus geübt werden können, ohne den Regelbetrieb zu stören
  • Nachweis von MANV/TerrorMANV-Übungen als Rezertifizierungskriterium für Traumazentren der Initiative TraumaNetzwerk DGU®
  • Bessere Vernetzung von Partnern aus dem Gesundheitswesen zur gegenseitigen Unterstützung von Rettungsübungen





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