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Flächendeckende Einführung von Portalpraxen in Nordrhein-Westfalen bis 2022

Düsseldorf. Das System der sogenannten Portalpraxen soll in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2022 flächendeckend eingeführt werden. Darauf haben sich das Gesundheitsministerium, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Apothekerkammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen geeinigt und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Ziel des Systems der Portalpraxen: Patienten werden in Krankenhäusern über einen zentralen Empfang („Ein-Tresen-Modell“) der Portalpraxis und ein strukturiertes Ersteinschätzungssystem zum richtigen Behandlungsort weitergeleitet − in die Notfalldienstpraxis der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, in die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder in eine ambulante Arztpraxis zu den regulären Sprechzeiten. Dadurch soll ein schnellerer Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erreicht und zugleich die stark steigende Inanspruchnahme in Klinikambulanzen und Notaufnahmen verringert werden.





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