SKIP TO CONTENT

Nachricht

Reformansatz zur Psychotherapeutenausbildung löst kein Problem

Berlin. Der Spitzenverband ZNS1 lehnt den Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung mit Entschiedenheit ab. Der vorgelegte Entwurf ignoriere massiv die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte seit der Psychiatriereform in Deutschland. Psychisch kranke Menschen würden mit diesem Gesetzentwurf in Bezug auf die Behandlungssicherheit schlechter gestellt als körperlich Erkrankte. Es würden mit dem Reformansatz keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen.

 

So lasse die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ keinen Schluss auf die Grundausbildung des Psychotherapeuten zu und sei damit unscharf. Das fragmentierte Versorgungssystem werde damit noch unüberschaubarer für Patienten. Die Qualifikation ärztlicher Psychotherapeuten werde durch die neue Definition der Berufsbezeichnung im Gesetzentwurf implizit abgewertet, dabei stelle gerade die Qualifikation auch für körperliche Erkrankungen ein hohes Gut für die Qualität der Behandlung dar.

Die Verordnung von Medikamenten von medizinisch nicht umfassend ausgebildeten Psychotherapeuten stelle eine Gefahr für die Patienten dar. Ein Modellstudiengang Psychopharmakotherapie mit Befähigung zur Verordnung von Medikamenten könne die Kenntnisse, die ein Arzt von Beginn seines Medizinstudiums erlerne, nicht ausreichend vermitteln.

Ein Lösungsansatz müsse im Ausbau der Kooperation zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen liegen. Bislang hat sich der Gesetzgeber leider trotz zahlreicher Gesprächsangebote nicht dazu bereitgefunden, die Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung gemeinsam mit den beteiligten Berufsgruppen zu planen. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Planung ohne Beteiligung zentral Beteiligter versucht, weil es einfacher erscheinen mag, es nur mit einer Berufsgruppe zu planen.

1ZNS-Mitgliedsverbände: Berufsverbände der Neurologen (BDN), der Kinder- und Jungendpsychiater (BKJPP), der Nervenärzte (BVDN), der Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (BVDP), der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM) und der ärztlichen Psychoanalytiker (BÄP in der DGPT).





SKIP TO TOP