Berlin. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben sich zu einem ersten Gespräch im Rahmen der Tarifrunde für die rund 53.400 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Kliniken getroffen. Dabei sind die gegensätzlichen Positionen ausgetauscht worden. Die Ärztegewerkschaft fordert neben fünf Prozent mehr Gehalt und kräftigen Erhöhungen der Bereitschaftsdienstentgelte auch erhebliche Einschränkungen bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst.
„Bereitschaftsdienst ist ein elementarer Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Ohne ihn ist die flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Menschen rund um die Uhr nicht mehr zu gewährleisten. Jede weitere Einschränkung muss dringend vermieden werden.“, so Dr. Dirk Tenzer, Verhandlungsführer der VKA.
Für die kommunalen Arbeitgeber haben Durchführbarkeit und Planbarkeit aller Dienste der Ärztinnen und Ärzte höchste Priorität.
Die VKA zeigt sich generell verhandlungsbereit. „Die Wünsche mancher Ärzte nach mehr Freizeit sind verständlich und bei den Verhandlungen zu berücksichtigen. Andererseits ist die Bereitschaftsdienstvergütung auch für viele Ärzte eine willkommene Gehaltsaufstockung. Gleichzeitig muss die Gesundheitsversorgung auf sicheren Füßen stehen. Und jede Tariferhöhung muss auch für die wirtschaftlich schwächeren Krankenhäuser das Überleben ermöglichen. Die Finanzsituation der Krankenhäuser ist nach wie vor äußerst angespannt.“, sagt Klaus-Dieter Klapproth, Hauptgeschäftsführer der VKA.
Ende vergangenen Jahres hatte die Ärztegewerkschaft ihre Forderungen für die kommende Tarifrunde veröffentlicht: Gefordert werden für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken fünf Prozent mehr Gehalt. Darüber hinaus soll die Möglichkeit, Bereitschaftsdienste anzuordnen, durch zahlreiche Regelungen stark eingeschränkt werden. Die Bereitschaftsdienstentgelte sollen um mindestens 40 Prozent, in den höchsten Entgeltgruppen sogar um bis zu 110 Prozent erhöht werden.
Insgesamt beinhalte das Forderungspaket ein Gesamtvolumen von rund 521 Mio. Euro, was bei der geforderten Laufzeit von einem Jahr im Schnitt einer prozentualen Mehrbelastung von rund 9,5 Prozent entspreche, so die VKA. Diese Forderungen seien für die Krankenhäuser nicht leistbar würden jeden Rahmen sprengen, kommentierte Dr. Dirk Tenzer, Verhandlungsführer der VKA. Zum Vergleich: Die vom Gesetzgeber gesetzte Obergrenze für Preissteigerungen im Krankenhausbereich, die sogenannte Grundlohnrate, liegt im Jahr 2019 bei 2,65 Prozent. Alle darüber hinaus entstehenden Mehrkosten müssen die kommunalen Krankenhäuser durch Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen.
Nächste Termine für die in Berlin stattfindenden Verhandlungen sind der 20./21. Februar und der 11./12. März 2019.