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KV verlängert Ermächtigung für Ortenau Klinikums nicht

Offenburg. Aufgrund einer Entscheidung im Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können Patienten in ambulanter Behandlung am Ortenau Klinikum in Offenburg nicht mehr an die Radiologie innerhalb der Klinik überwiesen werden, um Röntgenaufnahmen für die Diagnose anzufertigen. Nach dem Widerspruch einer niedergelassenen radiologischen Praxis im Ortenaukreis hat die KV eine entsprechende Ermächtigung für diese ambulanten Leistungen durch das Radiologische Institut am Ortenau Klinikum in Offenburg nicht erneut verlängert. Darüber informiert das Klinikum auf seiner Homepage.

Das Ortenau Klinikum müsse deshalb Patienten an niedergelassene Radiologen außerhalb des Ortenau Klinikums überweisen und vereinbarte Termine absagen. Betroffen seien vor allem ambulante Patienten der Unfallchirurgie, die insbesondere wegen Knochenbrüchen in die Klinik kämen oder dorthin überwiesen würden.

Pro Jahr führt das Radiologische Institut rund 2.500 dieser konventionellen Röntgenaufnahmen für ambulante Patienten durch. Durch die unmittelbare Nähe der Unfallchirurgie und der Radiologie im Ortenau Klinikum in Offenburg war in der Vergangenheit ein reibungsloser Ablauf und eine sehr zeitnahe Behandlung der ambulanten Patienten möglich.

„Wir bedauern sehr, dass aufgrund der Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung diese Patienten nicht mehr durch das Radiologische Institut unserer Klinik betreut werden können. Dadurch entsteht ein erheblicher Mehraufwand für unsere Klinik und den zum Teil immobilen Patienten wird zugemutet, eine entfernte niedergelassene Praxis aufzusuchen. Wir würden diese Behandlung gern weiterhin in unserem Haus für unsere Patienten anbieten. Dass wir dieses nun nicht mehr dürfen, liegt allein in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung“, so Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Ortenau Klinikums in Offenburg.





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