SKIP TO CONTENT

Nachricht

Landarztquote für NRW

Düsseldorf. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat das „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen - LAG NRW) verabschiedet. Damit kann die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2019/2020 gestartet werden. Die Quote ermöglicht rund 170 jungen Leuten, die später in unterversorgten Regionen arbeiten wollen, ab dem kommenden Jahr ein Medizinstudium. Weitere Studierende werden Semester für Semester folgen. 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zeigte sich über das schnelle Gesetzgebungsverfahren erfreut: „Wir werden jetzt die notwendigen Voraussetzungen in der Praxis schaffen und zu Beginn des neuen Jahres die entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Wir werden das erste Land sein, das die Landarztquote bekommt.“

Das Bewerbungsverfahren wird im März 2019 starten. Bei der Auswahl der künftigen Studierenden werden als Auswahlkriterien die Abiturdurchschnittsnote, ein Studierfähigkeitstest, einschlägige Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten sowie ein Auswahlgespräch berücksichtigt. Bei dem Auswahlgespräch ist geplant, durch eine vom Land bestellte Auswahlkommission soziale und ethische Kompetenzen sowie die Beweggründe der Bewerbungen auf der Grundlage standardisierter Interviews und Simulationen zu bewerten. Die Orientierung an den Bedürfnissen von Patientinnen und Patienten in Verbindung mit der Fähigkeit, sich durch Empathie in andere Menschen hineinzuversetzen, sowie Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs.





SKIP TO TOP