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Personaluntergrenzen nicht mit tatsächlichem Personalbedarf gleichsetzen

Berlin. Der Marburger Bund sieht die Vorgabe von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2019 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als einen konkreten Anfang, um dem Handeln der Selbstverwaltung Antrieb zu verleihen. Insofern begrüßte der Verband die Ersatzvornahme als Ausdruck des politischen Handlungswillens, die Personalsituation in den Krankenhäusern verbessern zu wollen. 

Allerdings weise die Verordnung selbst auf die unzureichende Datenlage für die Berechnung von Untergrenzen hin. Deshalb bestehe die Gefahr, dass sich die in dieser Verordnung temporär festgelegten Personaluntergrenzen fälschlicherweise als tatsächlicher Personalbedarf verfestigen könnten, mahnt der MB in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung.





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