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Regionalausschuss für Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg startet

Potsdam. Der Regionalausschuss für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020“ hat sich in Potsdam konstituiert. Damit beginnen die konkreten Vorbereitungen dafür, dass beide Länder im Jahr 2020 zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und gemeinsamer Planungsgrundsätze beschließen können. Die Eckpunkte dafür werden im Gemeinsamen Regionalausschuss abgestimmt.

Im Jahr 2020 wollen die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs auf dieser Grundlage ihre Krankenhauspläne beschließen. Aus rechtlichen Gründen wird es in jedem Land jeweils einen eigenen Krankenhausplan geben. Beide Pläne folgen aber gemeinsamen Grundsätzen und Versorgungszielen und ergänzen sich.

An dem „Gemeinsamen Regionalausschuss für die Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin Brandenburg 2020“ beteiligen neben den Landesministerien für Gesundheit die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Berliner Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie die Kommunalen Spitzenverbände. Erste Aufgabe des Gremiums ist es, eine Empfehlung zu den Planungszielen und Grundsätzen der Gemeinsamen Krankenhausplanung abzugeben.

Die Nachbarländer Berlin und Brandenburg sind als Gesundheitsregion vielfach miteinander verflochten. Sie stimmen schon seit Anfang der 90er Jahre ihre Krankenhausplanungen aufeinander ab, aber noch werden die beiden Krankenhauspläne zeitlich versetzt beschlossen. Seit 2007 gibt es einen Masterplan für die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg, der 2013 aktualisiert wurde. Das gemeinsame Klinische Krebsregister Berlin-Brandenburg arbeitet seit Mitte 2016.





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