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Nachricht

Patientensicherheit Thema der Gesundheitsministerkonferenz

Düsseldorf. Am 20. und 21. Juni fand in Düsseldorf die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) statt. Einige der Beschlüsse sind für die Krankenhäuser relevant, so u.a. zur Stärkung der Patientenorientierung. 

Das Bundesgesundheitsministerium wird u.a. gebeten, die Qualitätsoffensive im Krankenhausbereich und die Herstellung von Transparenz über die Versorgungqualität auch auf den ambulanten Bereich zu übertragen. Differenzierte Patientenbefragungen sollen in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens nach Evaluation und Bewertung des gesundheitlichen Nutzens eingeführt werden. Anwendungen mit Nutzung der Telematikinfrastruktur sollen auch einen Beitrag zu mehr Patientensicherheit, Patientensouveränität und -beteiligung leisten.

Begrüßt wurde von der GMK die Absicht der Bundesregierung, das Psychotherapeutengesetz zu novellieren und an die akademischen Heilberufe anzupassen. Damit Ausbildungsinhalte, Ausbildungsstrukturen und Prüfungen berücksichtigt werden, hat die GMK entsprechende Forderungen formuliert mit der Bitte, diese im Gesetzentwurf zu berücksichtigen.

Die GMK fordert zudem die Bundesregierung dazu auf, die Abdeckung der im Pflegeberufegesetz nicht berücksichtigten Vorlaufkosten zum Aufbau des Ausbildungsfinanzierungs-Umlagesystems zu sichern.

Angesichts der weiterhin bestehenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln geht die Bitte an das BMG, zu prüfen, ob hier gesetzliche Änderungen oder andere Maßnahmen notwendig sind.

Ein Punkt der Tagesordnung befasste sich mit der Sicherung von Geburtshilfe und Hebammenversorgung. Hier wird der Bund aufgefordert, unter Beteiligung der Länder ein Gutachten zur Versorgungssituation sowie zu notwendigen Maßnahmen zu beauftragen.

Zur Steigerung der Organspenden in Deutschland wird die Bundesregierung gebeten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für sämtliche mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen vollständig durch die Kostenträger erstattet werden. Empfohlen wird außerdem ein flächendeckendes Berichtssystem, so dass Transparenz darüber entsteht, ob die Entnahmekrankenhäuser ihre Potenziale bezüglich der Organspenden ausschöpfen. Erforderlich sei zudem eine gesellschaftliche und parlamentarische Debatte zum Thema Widerspruchslösung.

Abgelehnt wurde von der GMK erneut die Entwicklung von Normen für Gesundheits- und Pflegedienstleistungen durch die europäische Normungsorganisation CEN (Europäisches Komitee für Normung).





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