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Hessisches Krankenhausgesetz: Klinik-Kooperationen im Zentrum

Frankfurt am Main. Die Landesregierung strengt diverse Änderungen am Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG) an. Im Hessischen Landtag fand die erste Lesung zu den geplanten Anpassungen statt. Im Zentrum der Gesetzesänderung steht eine stärkere Förderung von Kliniken, die sich zu Verbünden zusammengeschlossen haben.

Solche Krankenhäuser sollen in den kommenden drei Jahren von Kürzungen ihrer jährlichen Investitionskostenpauschale verschont bleiben. Seit rund drei Jahren erhalten die hessischen Kliniken vom Land eine jährliche Pauschale für Investitionen wie Baumaßnahmen oder Medizintechnik. Deren Höhe variiert von Krankenhaus zu Krankenhaus. Häuser, die in den Jahren vor der Umstellung bereits hohe Summen vom Land für ihre Maßnahmen und Projekte erhalten haben, bekommen aktuell eine verminderte Jahrespauschale. Kliniken, die in Verbünden organisiert sind, sollen nun von diesen Kürzungen ausgenommen werden. Sie müssen aber zwingend eine gemeinsame Konzernstruktur und im besten Falle auch eine gemeinsamen Geschäftsführung vorweisen.





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