Berlin. Die Ausbildung von Medizinstudierenden im Praktischen Jahr krankt an mangelnder Betreuung und Anleitung. Vielfach wird den angehenden Ärztinnen und Ärzten die Rolle des Lückenbüßers zugedacht, der überall dort zur Stelle ist, wo im Krankenhaus Personal gebraucht wird. Dies geht aus einer Umfrage des Marburger Bundes hervor, der im März und April dieses Jahres rund 1.300 Mitglieder befragt hat, die sich noch im PJ befinden oder ihr PJ gerade absolviert haben.
Fast zwei Drittel der Medizinstudierenden (63 %) verbrachte der Befragung zufolge im Rahmen des ersten PJ-Tertials 40 bis 50 Stunden pro Woche im Krankenhaus, 8 Prozent sogar 50 bis 60 Stunden. Nur 28 Prozent der Medizinstudierenden waren weniger als 40 Stunden in der Klinik. Ein Fünftel (21 %) musste auch regelmäßig Zusatzdienste außerhalb der täglichen Anwesenheitszeit leisten. Nach der Approbationsordnung für Ärzte (§ 3 Abs. 4) sollen die Studierenden „in der Regel ganztägig an allen Wochenarbeitstagen im Krankenhaus anwesend sein“ – das schließt regelmäßige Anwesenheitszeiten von mehr als 40 Stunden pro Woche und zusätzliche Dienste in der Nacht oder am Wochenende aus.
„Die hohen wöchentlichen Anwesenheitszeiten der PJler und die Zusatzdienste verstoßen gegen die Approbationsordnung und widersprechen eklatant dem Ausbildungscharakter des PJ. Es kann nicht sein, dass Medizinstudierende als billige Hilfskräfte missbraucht werden, weil die Kliniken zu wenig Personal vorhalten. Die PJler sollen während des Praktischen Jahrs die im Studium erworbenen Kenntnisse vertiefen und erweitern können. Dieser gesetzliche Anspruch wird aber in vielen Fällen kaum erfüllt“, kritisierte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Defizite im letzten Ausbildungsabschnitt des Medizinstudiums.
„Die praktische Ausbildung im PJ ist die letzte Chance, den Beruf richtig zu lernen. Dafür muss man uns aber auch genügend Lernzeit zugestehen und unseren ärztlichen Ausbildern ausreichend Lehrzeit“, so Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund.
Besonders bedenklich sei auch, dass ein Großteil der PJler ärztliche Kernleistungen ohne Anleitung und Aufsicht von ärztlichen Betreuern übernehme. Zwar dürften Studierende bestimmte ärztliche Verrichtungen in Abhängigkeit von ihrem Ausbildungsstand durchführen, dies müsse aber nach Zuweisung sowie unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes geschehen. Aus der Befragung des Marburger Bundes gehe hervor, dass diese auch aus haftungsrechtlicher Sicht wichtigen Vorgaben häufig nicht eingehalten würden: Ohne Anleitung und Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes führen danach 74 Prozent der Medizinstudierenden ärztliche Kernleistungen durch, z.B. Anamnesen, Untersuchungen, Diagnosestellungen, Aufklärungsgespräche und Therapieentscheidungen und -durchführungen.
„Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche PJ-Aufwandsentschädigung auf einem mindestens existenzsichernden Niveau, wie dies jüngst auch der Deutsche Ärztetag auf unsere Initiative hin gefordert hat. Die meisten Studierenden sind während des Praktischen Jahrs dringend auf die Aufwandsentschädigung angewiesen. Deshalb muss endlich ein Rechtsanspruch auf eine entsprechende Geldleistung in der Approbationsordnung verankert werden“, forderte Banas.