SKIP TO CONTENT

Nachricht

DKG: Sicherstellungszuschläge helfen Geburtsabteilungen nicht

Berlin. Durch den G-BA-Beschluss werde die Schließung von Geburtsabteilungen infolge unzureichender Kostendeckung über die Fallpauschalenfinanzierung in keinster Weise gestoppt, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Krankenhäuser mit Geburtsabteilungen unter 500 Geburten im Jahr könnten die Kosten aus der Refinanzierung über die Fallpauschalen nicht decken. Dies liege daran, dass die Fallpauschalen Durchschnittspreise seien.

Die Kosten von Krankenhäusern mit einer höheren Zahl seien niedriger. Der Schnittpunkt liege etwa bei 500 Geburten. Wer weniger habe, macht automatisch Verluste mit der Geburtsabteilung, was zu Schließungen führe. Dies hätte durch den Sicherstellungszuschlag repariert werden können.

Die im G-BA nunmehr festgelegten Bedingungen zur Geltendmachung des Sicherstellungszuschlages seien derart restriktiv, dass deutschlandweit voraussichtlich keine fünf Kliniken mit den Krankenkassen einen Sicherstellungszuschlag werden erreichen könnten.

Baum: „Die DKG appelliert an den Gesetzgeber, für die Sicherstellung der Geburtsabteilungen eine gesonderte Regelung zu treffen. Alle Geburtsabteilungen, die aufgrund der systematischen Unterfinanzierung über das Fallpauschalensystem in finanzielle Schwierigkeiten kommen, müssen das Recht haben, einen Zuschlag mit den Krankenkassen zu vereinbaren.“





SKIP TO TOP