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Investitionsbedarf: Auswertung bestätig Unterfinanzierung durch die Bundesländer

Berlin. Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf den Katalog von Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2018 geeinigt. Mit diesem zum fünften Mal vorgelegten Katalog werden die leistungsbezogenen Investitionsbedarfe für die unterschiedlichen Fallpauschalen aufgezeigt. 

Die empirisch erhobenen Zahlen belegen - wie auch in den vergangen Jahren - dass der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei sechs Milliarden Euro liegt. Gerade einmal die Hälfte wird derzeit von den Bundesländern gedeckt.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Fall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen.

Doch die Nutzung des Instruments liegt in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer auch bei Anwendung der Verhältniszahlen über die Höhe des für Investitionen bereitgestellten Finanzvolumens. Bisher werden die Investitionsbewertungsrelationen in Berlin und Hessen angewendet.

Auch wenn die Höhe der von den Ländern bereitgestellten Investitionsmittel von Land zu Land unterschiedlich ist, ist in der Gesamtheit festzustellen, dass unzureichend Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch die letzte Krankenhausreform hat daran nichts geändert.

Wie groß das Problem bereits ist, zeigt sich besonders deutlich, wenn man die Mittel der Länder in Bezug zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute bei unter vier Prozent.





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